×

AGB
Alle Preise gelten zuzüglich 19% Steuern und zuzüglich Versandkosten - Bitte beachten Sie, dass nur Verpackungseinheiten (VPE) lieferbar sind.

Allgemeine Geschäftsbedingungender ErgonoMIX GmbH, Karlstraße 35, 71394 Kernen

1. Allgemeines:

Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber unsere Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen an. Sie bilden einen wesentlichen Bestandteil des Lieferungsvertrages. Andere Abmachungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Diesen unseren Verkaufs- und Lieferungsbedingungen entgegenlaufende Bedingungen im Kundenauftrag sind mit dieser Bestätigung im vollen Umfange aufgehoben; an deren Stelle treten unsere Bedingungen.

2. Angebote:

Unsere Angebote sind freibleibend hinsichtlich Preis und Liefermöglichkeit. Preise für Werkzeuge sind Zirka-Angaben.

3. Versand:

Alle Preise gelten ab Werk und sind Brutto- Preise in Euro inkl. der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie sind bis zum Erscheinen des neuen Kataloges gültig. Treten außergewöhnliche Schwankungen bei Rohstoff- und/oder Devisennotierungen auf, behalten wir uns das Recht zur Preisänderung vor. Die Sendung reist, wenn nicht anders vereinbart, zu Lasten und auf Gefahr des Käufers. Verpackung und Versandspesen werden zu Selbstkosten berechnet. Verpackung wird nicht zurückgenommen. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung durch einen Frachtführer oder die übernahme durch den Besteller, gilt die Lieferung am Tage der Rechnungslegung als bewirkt und sämtliche Gefahren gehen auf den Besteller über. Wir bie- ten Ihnen kostenfreien Versand innerhalb Deutschlands an - andere Länder auf Anfrage.

4. Lieferfristen:

Als Anfangstag für etwa eingegangene Lieferfristen gilt der Tag der Auftragsbestätigung, bzw. der Tag der Klarstellung der Order. Der Liefertermin bezieht sich ausnahmslos auf die Auslieferung ab Werk. Nichteinhaltung der Lieferzeit gibt kein Recht auf Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag. Der vom Auftragnehmer bestätigte Liefer- termin hebt diesbezügliche Vorschriften des Auftraggebers auf. Er gilt durch die widerspruchslose Abnahme der Auftragsbestätigung als vereinbart. Störende Ereignisse, insbesondere Fälle höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, Energie- oder Rohstoffmangel oder ähnliche, von uns nicht zu vertretende Ereignisse, bei uns oder unseren Lie- feranten, entbinden uns von der rechtzeitigen Lieferung.

5. Sonderanfertigungen:

Bei Bestellungen auf Sonderanfertigungen übernimmt der Auftraggeber jede Haftung bezüglich des Reproduktions- und Herstellungsrechtes. Eine Haftung unsererseits ist ausgeschlossen. Werkzeuge, Formen usw., welche zur Anfertigung besonderer Waren hergestellt werden müssen, bleiben bei anteiliger Berechnung unser Eigentum.

6. Mengen- und Materialvorbehalte:

Abweichungen in bezug auf Farbe, Materialstärke und Ausführung behalten wir uns vor. Unsere Angaben zum Liefer- und Leistungsgegenstand sind Beschreibungen, bzw. Kennzeichnungen und keine zugesicherten Beschaffenheiten. Minder- oder Mehrlieferungen bis zu 10% werden marktüblich vorbehalten. Unberechnete Muster bleiben unser Eigentum und sind auf Verlangen frei zurückzusenden.

7. Importartikel:

Für Importartikel werden Liefermengen und Lieferzeiten unter dem Vorbehalt bestätigt, dass die Ware dem Verkäufer zur Verfügung steht soweit er die von ihm verkehrsüblich zu erwartenden Maßnahmen dafür getroffen hat.

8. Verwahrung:

Für die vom Auftraggeber überlassene Vorlagen, Muster, Druckträger und andere, der Wiederverwendung dienenden Gegenstände übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

9. Beanstandungen:

Rügen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder erkenn- barer Mängel müssen spätestens 10 Tage nach Empfang der Ware schriftlich bei uns vorgetragen werden. Das gilt auch für von uns an Ihre Kunden oder Weiterverarbeiter gelieferte Ware. Für Mängel, die nachweisbar infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes eingetreten sind, leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nach- besserung oder Ersatz. Fehlerhafte Artikel sind uns auf unser Ver- langen zuzusenden. Weitere Ansprüche des Auftraggebers sind - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die nicht am Gegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haftet er nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers. Vorstehende Haftungsfreizeich- nung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder das Fehlen einer Beschaffenheit nachge- wiesen wird. Für Druckfehler im Katalog kann keine Haftung übernom- men werden. Wenn wir innerhalb einer angemessenen Nachfrist außer- stande sind nachzubessern oder Ersatz zu liefern, kann der Auftrag- geber Rücktritt vom Vertrag verlangen. Für Deckungskäufe, die der Auftraggeber ohne unser Einverständnis, insbesondere ohne uns die Möglichkeit der Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu verschaffen, vornimmt, leisten wir keinen Ersatz.

10. Eigentumsvorbehalt:

Bis zur endgültigen Bezahlung bleibt die Ware unser Eigentum derge- stalt, dass der Auftraggeber nur berechtigt ist, die Ware in seinem ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern; insbesondere darf der Auftraggeber diese bis zur vollständigen Bezahlung weder einem Drit- ten verpfänden noch sicherheitshalber übereignen. Der Eigentumsvor- behalt wird über den Zeitpunkt des Verkaufs der Ware in der Weise ausgedehnt, dass uns das Eigentum an dem Verkaufserlös übertragen wird. Wir verpflichten uns, auf Verlangen des Auftraggebers die uns nach den vorstehenden Bedingungen zustehenden Sicherheiten nach seiner Wahl insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um 20 % übersteigt. Bei Weiterverkauf unter Eigentumsvorbehalt sind alle vorbehaltenen Rechte an uns abgetreten. Wird die Ware mit anderen Waren vermischt oder verbunden, so bleibt das Vorbehaltseigentum in der Weise bestehen, dass wir Miteigentümer entsprechend dem Wertanteil unserer Ware werden. Sollte die Ware von dritter Seite beschlagnahmt oder gepfändet werden, so ist seitens des Auftraggebers auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und uns unverzüglich Mitteilung zu machen.

11. Zahlungen:

Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 10 Tagen mit 2% Skonto ab Rechnungsdatum oder innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Zielüberschreitungen sind wir berechtigt, vom Verfalltag an Zinsen in Höhe der jeweils gültigen Bankzinsen zu berechnen. Skonto wird nur gewährt, wenn sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen erfüllt sind. Zahlungen, auch Vorauskassen, haben nur befreiende Wirkung, wenn sie an uns geleistet werden. Dritte sind nicht zum Inkasso berechtigt, es sei denn, sie legen Vollmacht vor. Bei Neukunden behalten wir uns das Recht vor, eine Anzahlung oder Vorauskasse zu verlangen.

12. Zurückhaltung und Aufrechnung:

Zur Aufrechnung oder Einbehaltung von Zahlungen ist der Auftraggeber nur dann berechtigt, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Abzüge, die nicht vereinbart sind, werden nicht anerkannt. Das gilt insbesondere für Aufwendungen des Auftraggebers, die nach der Verkehrsauffassung Kosten seiner eigenen wirtschaftlichen Tätigkeit sind.

13. Teillieferungen:

Wir sind zur Teillieferung berechtigt, soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart ist. Dies trifft insbesondere auf Aufträge zu, die aus mehreren Produkten bestehen und dadurch die Produktion in verschiedenen Bereichen erfolgen muß. Bei solchen Aufträgen werden bereits die Bestätigungen nach Produkten geteilt.

14. Rücktritt vom Vertrag und Kreditgewährung:

Wir sind berechtigt, aus wichtigen Gründen vom Vertrag zurückzutre- ten. Wichtige Gründe sind insbesondere Zahlungsverzug, Zahlungs- schwierigkeiten, Verweigerung einer geforderten Sicherheitsleistung und falls die Belieferung an den Auftraggeber ein finanzielles Risi- ko für uns darstellt. Treten wichtige Gründe ein, so werden gewährte Kredite sofort fällig. Eine Kreditgewährung, selbst im Rahmen der oben genannten Zahlungsfristen, obliegt unserem Ermessen.

15.Telefon:

Am Telefon gegebene Auskünfte bezüglich Preis und Lieferzeit sind stets unverbindlich. Gültig sind nur schriftlich gegebene Mitteilun- gen.

16. Angebote Allgemein:

Es gilt als vereinbart, dass in unseren sämtlichen Angeboten unsere Katalog-Angebote und Katalog-Bedingungen als einbezogen gelten. Sie sind Bestandteil unserer Auftragsbestätigungen und Vertragsverein- barungen. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestim- mungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

17. Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Bei Handelsgeschäften unter Vollkaufleuten wird für beide Teile
unser Firmensitz 71394 Kernen als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbart.Stand 23.01.2006